ADR-Beauftragter: Allgem. Teil und Straße







Zielpersonen: Personen, die sich zum Sicherheitsberater für Unternewhmen, die mit der Versendung, Verpackung, Befüllung, Beförderung oder Entladung gefährlicher Güter

im Straßenverkehr ausbilden lassen möchten. Sie lernen firmenintern oder als gewerblicher

externer Beauftragter die Risiken beim

Gefahrguttransport verhüten zu helfen, die sich beim Gefahrenguttransport für Personen, Sachen und die Umwelt ergeben.

 

 

Vermittelte Kompetenzen:

  • Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
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  • Beratung des Unternehmens bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter
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  • Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter gem. Abschnitt 8.2.3 und Kap 1.3 ADR
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  • Erstellung eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung
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  • Beratung dieser Unternehmen beim Fahrzeugkauf
  • Einführung von Verfahren, Checks usw. zum Nachweis Umsetzung der Vorschriften
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    Kursinhalte:

  • Rechtsgrundlagen, Beteiligte und Pflichten
  • Freistellungen
  • Gefahrgut mit erhöhtem Sicherheitspotential und Sicherungspläne
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  • Klassifizierung der gefährlichen Güter
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  • Übersiccht über die Gefährlichen Güter (Tabelle A und B)
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  • Verwendung von Verpackungen und Tanks
  • Vorschriften für den Versand
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  • Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen und Tanks
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  • Vorschriften für die Beförderung
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  • Ausbildung der Fahrzeugbesatzung und Vorschriften die von der Fahzeugbestzung zu beachten sind
  • Ergänzende Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge
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    Max. TeilnehmerInnenanzahl: 25 Personen

     

    Unterrichtsdauer: 32 UE a 45 Minuten

     

    Prüfungsdauer: 120 Minuten