Ausbildung für den Gefahrgut-Transport

Verantwortung für die Sicherheit

Die Beschäftigung und Ausbildung von Mitarbeitern, die gefährliche Güter transportieren, ist mit enormer Verantwortung verbunden. Oberstes Gebot beim Gefahrguttransport ist, Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren zu schützen und Gefahren für die Umwelt sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auszuschließen. Nationale und internationale Sicherheitsvorschriften für die Transportwirtschaft sind die gesetzliche Grundlage. In den vergangenen Jahren sind die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter international weitgehend harmonisiert worden.

Fahrzeuglenker, die gefährliche Güter transportieren, müssen im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Voraussetzung für den Erwerb ist die Teilnahme an einer speziellen Schulung und die Absolvierung einer Prüfung. Erst dann kann eine entsprechende Bescheinigung von der zuständigen Behörde oder von dieser anerkannten Stelle ausgestellt werden.

Wer also ein Fahrzeug führt, das gefährliche Stoffe oder Gegenstände transportiert, muss gewissenhaft und umfassend geschult sein. 

Aufbaukurs Tank

Der „Aufbaukurs Tank“ ist Voraussetzung für:

  • Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m3 befördert werden
  • Führer von Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m³
  • Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m3 auf einer Beförderungseinheit befördert werden

Aufbaukurs Klasse 1 (Explosive Stoffe):

Für Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Stoffe oder Gegenstände der Klasse 1 befördert werden, besteht die Verpflichtung an einem Aufbaukurs teilnehmen.

Aufbaukurs Klasse 7 (Radioaktive Stoffe)

Führer von Fahrzeugen, mit denen bestimmte radioaktive Stoffe befördert werden, müssen an einem Aufbaukurs teilnehmen.

ADR Fortbildung (Auffrischungsschulung nach spätestens 5 Jahren erforderlich):

Nach fünf Jahren muss der Fahrzeugführer nachweisen können, dass er innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit seiner ADR-Bescheinigung eine Fortbildung besucht und die Prüfung absolviert hat.


Wurde erfolgreich am Auffrischungskurs teilgenommen beginnt mit dem Ablaufdatum der Bescheinigung die neue Geltungsdauer von 5 Jahren. Durch die Teilnahme an der Fortbildung werden alle auf der ADR-Bescheinigung eingetragenen Klassen verlängert.
 

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