Alle ausgebildeten GefahrgutlenkerInnen, bei denen die Ausstellung des ADR-Ausweises nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt.
Sie kennen die derzeit geltenden Rechtsbestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter. Nach bestandener Prüfung wird Ihr GefahrgutlenkerInnen-Ausweis für weitere 5 Jahre verlängert.
Die Prüfung findet schriftlich mittels Multiple-Choice-Verfahren statt.
Mitzubringen sind: gültiger Lichtbildausweis, EU-Passfoto, gültiger ADR Ausweis